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Inhalt
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit orientiert sich formal am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Europäischen Kommission vom 11. Oktober 2018. Darin ist eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt.
- Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache (Hier klicken)
- Inhalte und Menüs auf der Webseite in Leichter Sprache (Hier klicken)
Allgemeine Hinweise
Diese Erklärung zeigt, wie barrierefrei die Webseite von INSPIRE – Digital Health Entwicklungs- und Erprobungsplattform Mannheim – Rhein-Neckar ist. Sie orientiert sich an den Regeln der Europäischen Union und dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter www.inspire-mannheim.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei und fallen unter die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG:
- Ein Kontrast-Umschalter ist bislang nicht implementiert.
- PDF-Dokumente sind – sofern vorhanden – teilweise noch nicht in barrierefreier Form verfügbar.
- Grafiken und Bilder sind nicht durchgängig mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
- Inhalte in Leichter Sprache stehen noch nicht vollständig zur Verfügung.
- Audiodeskriptionen für Videos sind – sofern vorhanden – derzeit nicht verfügbar.
- Nicht alle Formulare – sofern vorhanden – sind vollständig barrierefrei gestaltet.
Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Die Webseite ist für mobile Endgeräte optimiert.
- Videos sind – sofern vorhanden – mit deutschen und teilweise englischen Untertiteln versehen.
- Die Webseite ist grundsätzlich für Screenreader nutzbar.
- Es werden keine Frames eingesetzt.
- Auf blinkende oder automatisch bewegte Inhalte wird verzichtet.
- Eine klare, konsistente und nachvollziehbare Seitenstruktur wird umgesetzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.05.2020 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 19.12.2025 aktualisiert.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des L-BGG vereinbar sind.
Webredaktion
E-Mail: webredaktion@medma.uni-heidelberg.de
Durchsetzungsverfahren
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Website Ihres Stadt- oder Landkreises.
Wenn innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BARR) einschalten:
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und kann ohne Rechtsbeistand durchgeführt werden. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.
